Rußpartikelfilter: Geld vom Staat für den eigenen Diesel

Das Förderprogramm für das Nachrüsten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Wer es noch bis zum 31. Dezember 2012 schafft, bekommt die volle Barprämie in Höhe von 330 Euro. Im nächsten Jahr sind es nur noch 260 Euro.

Der auf 30 Millionen Euro begrenzte Fördertopf, den die Bundesregierung für dieses Jahr bereitstellt, war zwar nur für rund 87.000 Nachrüstungen ausgelegt. Doch wegen der großen Nachfrage hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinie nun so angepasst, dass alle Nachrüstungen in 2012 noch mit 330 Euro gefördert werden – auch wenn der Topf leer ist.
Noch in diesem Jahr Rußpartikelfilter einbauen
Damit will man vermeiden, das es keine Unterbrechung der Förderperiode gibt, die wegen des großen Andrangs auf die zur Verfügung stehenden Gelder um ein weiteres Jahr bis Ende 2013 verlängert wurde. Die Anträge für Nachrüstungen in 2012 können zwar weiter gestellt werden; aus haushaltstechnischen Gründen ist die Auszahlung aber dann erst im Jahr 2013 möglich.

Wer sich also die maximale Förderung in Höhe von 330 Euro sichern will, sollte sein Fahrzeug noch in diesem Jahr mit einem Rußpartikelfilter ausstatten. Und die mit der Nachrüstung verbundene grüne Feinstaubplakette ist für Autofahrer, die uneingeschränkt mobil bleiben wollen, wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" – nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München und Erfurt folgen diesem Beispiel am 1. Oktober 2012, zum Jahresbeginn 2013 werden 21 weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen einläuten.
Tipps zur schnellen Förderung
Für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Barprämie ist aktuell und auch im nächsten Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Der Weg zur Barprämie ist einfach:
Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der Werkstatt- Werkstatt bescheinigt den Einbau- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die technische Verbesserung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)- Förderantrag von der BAFA-Internetseite (www.bafa.de) herunterladen – Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA einreichen (für Nachrüstungen in 2012 bis 15. Februar 2013 möglich). Nach der Bearbeitung gehen die 330 Euro direkt aufs Konto.

Ein Anbieter von nachrüstbaren Rußpartikelfilter ist der Abgasnachbehandlungsspezialist Twintec, Königswinter. Das Unternehmen hält für alle gängigen Marken und Modelle im Bereich der Pkw, leichten Nutzfahrzeuge und Wohnmobile Filtersysteme bereit. www.twintec.de

Auch von HJS werden Nachrüstsysteme angeboten. www.hjs.de

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