Mit großer Hingaben wurde das Kundenfahrzeug repariert. Doch dann wird es auf dem Gelände beschädigt. Der Ärger mit dem Kunden ist vorprogrammiert. Doch nicht jeder Schaden während der bestehenden Obhutspflicht führt zur Haftung für die Kfz-Werkstatt. Wird ein Kundenfahrzeug zur Reparatur oder zu anderen Zwecken angenommen, ist es ab diesem Moment in der Obhut der Werkstatt.
Obhuts- und Verwahrungspflichten zum Download
Jederzeit besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug beim Händler aufgebrochen, beschädigt oder durch einen Brand zerstört wird. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat zu den Obhuts- und Verwahrungspflichten von Kfz-Werkstätten für Kundenfahrzeuge Informationen, eine Übersicht und eine Urteilssammlung zusammengestellt. Den Link zu den ausführlichen Unterlagen finden Sie hier.