Mein Kind als Sozius

Die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad kann untersagt werden, wenn der Nachwuchs als nicht Beifahrer-fähig eingeschätzt wird. Zwar schreibt der § 61 der StVZO vor, dass für den Sozius ein Haltesystem und Fußstützen vorhanden sein müssen. Doch das Kind muss die Fußstützen auch erreichen – unabhängig vom Alter. Für Kinder unter sieben Jahren werden aber wirksame Einrichtungen empfohlen, auch damit die Füße nicht in die Speichen geraten (StVZO § 35/9). Vorsicht: In Österreich muss der Nachwuchs mindestens 12 Jahre alt sein.

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