Das Schlimmste was einem im Hochwasser versenkten Auto zustößt, ist nicht der Rost. Es ist das Wasser im Motor. Wer sich an die Erste-Hilfe-Spielregeln hält muss nicht jedes untergeganen Auto gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Das Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt den Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen.
Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten Wasserschlag beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist. Dann wäre ein Kolbenfresser oder Kurbelwellenschaden zu befürchten.
Nur nicht die Zündung ein
Schon das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder Elektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden. Am besten ist es, das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Der Meister wird dort untersuchen, ob sich eine „Trockenlegung“ lohnt. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus zu einem positiven Ergebnis führen. Die Profis des Kfz-Gewerbes kennen auch die Möglichkeiten moderner Fahrzeugaufbereitung, die Wasserschäden im Innenraum mit Erfolg beseitigen können.
Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige Wattiefe. Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen. Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt.
Kasko deckt Schäden durch Hochwasser
Dies kann zu Rissen im Motorblock oder Zylinderkopf führen oder es kann Wasser angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden. Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann Zündaussetzungen und den Motorstillstand nach sich ziehen. Dann heißt es wie bei überschwemmten Autos: Abschleppdienst oder Werkstatt anrufen. Viele Fachbetriebe sind auch bei der Abwicklung von Versicherungsschäden behilflich.
Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat.