Mit der Familie sicher im Wohnmobil in den Urlaub

Erstellt von Andreas Burkert | |   Reisen mit Kind

  • Familienurlaub im Wohnmobil ist etwas Besonderes. Damit die Fahrt sicher beginnt und endet, sollten Sie vieles beachten. In ihrer April-Ausgabe beantwortet die Zeitschrift Finanztest die wichtigsten Fragen rund um Parkplatz, Miete, Diebstahl und Versicherungsschutz.

  • Dürfen Wohnmobile an der Straße parken? Und darf ich dort für eine oder sogar mehrere Nächte verbringen? Und überhaupt. Was sind die besten Tipps rund um den Urlaub mit der Familien im Wohnmobil? Die Antworten darauf finden sich nun in der Zeitschrift Finanztest. Wir konnten bereits einen Blick ins Heft wagen und haben daraus die wichtigsten Erkenntnisse zusammengetragen. Das wichtigste vorab: Die Straßenverkehrsordnung behandelt Wohnmobile wie normale Autos, solange sie zugelassen und verkehrstüchtig sind. Das gilt jedoch nicht auf gewerblichen Parkplätzen, wie zum Beispiel vor Supermärkten. Dort steht oft das Schild „Nur Pkw“. Kunden dürfen nur für den Einkauf mit dem Wohnmobil auf dem Parkplatz stehen. Übernachten ist nicht gestattet.

    Darum sollten Sie immer eine Reisegepäckversicherung abschließen

    Egal, ob das Wohnmobil gekauft oder gemietet ist, wer sich gegen Einbruch und Diebstahl schützen will, kann eine Reisegepäckversicherung abschließen. Allerdings greifen viele Verträge nicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Alternativ bieten einige Versicherer Inhaltsversicherungen für Wohnmobile. Die Hausratversicherung greift in der Regel nicht. Dafür müssten Kunden einen Tarif abschließen, der den Hausratschutz auf Pkw erweitert, die an der Straße parken. Beim Mieten ist eine Kfz-Haftpflicht am wichtigsten. Zusätzlich sind Miet-Wohnmobile meist auch vollkaskoversichert. Das ist auch sinnvoll, denn die Fahrzeuge sind Zigtausend Euro wert und Reparaturen häufig teurer als bei einem Pkw. Unsere Leseempfehlung: Deutschland mit dem Wohnmobil entdecken
    Der ausführliche Artikel erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 22.03.2017 am Kiosk) oder ist unter www.test.de/wohnmobil abrufbar.

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