Ein Radl-Gesetz für Bayern würde dem König gefallen
Der ADFC Bayern fordert ein Rad-Gesetz. Und hat im Wahlkampf die Parteiprogramme analysiert und die Parteien zur Fahrradfreundlichkeit befragt. Das Ergebnis ist ermutigend, wäre nicht die CSU strikt dagegen.
König Ludwig II war auch ein Vordenker, mitnichten nur ein Träumer. Schon früh erkannte er etwa die Notwenigkeit, dass die „fauligen Dämpfe und der infernalische Lärm“ der Fuhrwerke und Dampfmaschinen auf ein Minimum reduziert werden müssen. Weil das sorgenfreie Leben in der Stadt sonst bedroht sei, formuliert er das Königlich Bayerische Rad-Gesetz. Das war im Jahr 1880 und hatte für diese Zeit bereits fortschrittliche Ansichten.
So sollte „jeder Bürgermeister, Stadtrat, Kämmerer, Abgeordneter und alle Angestellten des Hofes persönlich zu einer fortwährenden Verbesserung für alle Velo-Fahrer in Bayern beitragen“. Warum auch immer es der königliche Vorschlag nicht in die bayerische Gesetzgebung geschafft hat, nun unternimmt unter anderem der ADFC Bayern einen weiteren Anlauf für ein Rad-Gesetz in Bayern. Die Forderung des Fahrradclubs nach einem Rad-Gesetz, das – wie das neue Berliner Mobilitätsgesetz – einen konkreten und (rechts-)verbindlichen Rahmen für die Radverkehrsinfrastruktur setzen soll, soll vor allem die Kommunen bei der Radverkehrsförderung bestärken.
König Ludwig II, Bayerns berühmtester Fürsprecher für Radfahren
Weil manche Passagen des Rad-Gesetzes sich mit den Forderungen Ludwigs II vergleichen lassen, hat der ADFC anlässlich seiner Pressekonferenz, die vergangene Woche in München stattfand, den König höchstpersönlich dazu auftreten lassen. Per Video wurde er sozusagen zur Veranstaltung hinzugeschaltet. Die fand im Übrigen zur selben Zeit statt wie die Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder, der die Erfolge seiner Amtszeit und die seiner Partei im Besonderen hervorhob. An dieser Stelle sei angemerkt: Hätten ihm allerdings die Ergebnisse des ADFC-Wahlprogrammchecks vorgelegen, so hätte es in seiner Rede doch zumindest einen Missstand erwähnen müssen.
Im Detail hat der Fahrradclub nämlich die Wahlprogramme jener Parteien hinsichtlich ihrer Fahrradfreundlichkeit untersucht, die in Bayern eine bedeutende Rolle spielen werden. Dazu wurden sogenannte Wahlprüfstein-Fragen formuliert, um die Ernsthaftigkeit der Absichten einer Mobilitätswende zu hinterfragen. Die Ergebnisse der Auswertung der Wahlprogramme nach fahrradspezifischen Inhalten aber sind zum Teil ernüchternd. Vor allem für die CSU.
Die CSU ignoriert Münchens RadfahrerInnen
„Im Gegensatz zum Automobil, dem ÖPNV und sogar einem eigenen bayerischen Raumfahrtprogramm ist das Fahrrad sowohl im Partei- als auch im Regierungsprogramm der CSU schlichtweg inexistent“, erzählt uns Bernadette Felsch. Felsch ist Landesvorsitzende des ADFC Bayern und Sprecherin der Rad-Gesetz-Initiative. Im Gespräch mit ihr erzählt sie, dass damit die CSU die einzige Partei ist, die gegen ein Rad-Gesetz ist, GRÜNE, SPD, LINKE und FREIE WÄHLER sind dafür. Allerdings meinen es nur die GRÜNEN und die SPD ernst mit der Unterstützung für ein Rad-Gesetz, „denn sie fordern ein solches Gesetz explizit in ihren Wahlprogrammen“, sagt Felsch.
Was versprechen die Parteien für den Radverkehr? Der ADFC Bayern hat dazu Kronen verteilt und den GRÜNEN fünf, der CSU nur eine zugestanden.
„Die GRÜNEN behandeln das Thema Radverkehr sehr viel ausführlicher und vielseitiger als die SPD und zeigen damit, dass sie die Anliegen und Bedürfnisse der Radfahrenden verstanden haben. Dennoch werten wir die Aussagen beider Parteien als klares Bekenntnis zu einem bayerischen Rad-Gesetz, das einen rechtlich verbindlichen und einheitlichen Rahmen für die Radverkehrsförderung in ganz Bayern zum Ziel hat.“
Landtagswahl entscheidet auch über ein fahrradfreundliches Bayern
Auch die FREIEN WÄHLER und DIE LINKE geben an, ein Rad-Gesetz zu befürworten und sich dafür einsetzen wollen. FDP und ÖDP treffen hier keine eindeutige Aussage, sprechen sich aber inhaltlich für die Forderungen des ADFC aus. Auch die CSU begrüßt die Einzelforderungen, verweist hierbei aber auf das „Radverkehrsprogramm 2025“, welches 2017 erlassen wurde und vertritt die Meinung, dies sei ausreichend. Ein Gesetz brauche es nicht.
Auf die Kritik des ADFC, dass es keinen Maßnahmenplan gibt, wie denn die durchaus ambitionierten Ziele aus dem Radverkehrsprogramm bis 2025 mit den vorhandenen bescheidenen Finanz- und Personal-Ressourcen erreicht werden sollen, geht die CSU nicht ein. Die AFD hat im Übrigen auf die ADFC-Fragen nicht geantwortet.