Der VW-Abgas-Skandal ist eine Chance für Elektromobilität

Die Aussagen über die Zukunft der rein elektrisch angetriebenen Mobilität sind zu verlockend, als dass sie ein Vorstand eines deutschen Automobilherstellers öffentlich zugeben würde. Doch bereits in wenigen Jahren, in 2025, sind Fahrzeuge, die ihre Energie aus einer Brennstoffzelle beziehen, kostenmäßig vergleichbar mit Fahrzeugen mit herkömmlichen Antriebsaggregaten. Zumindest in Bezug auf die Total Cost of Ownership (TCO). Das zeigt eine umfangreiche Analyse der Nationalen Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie NOW. Die genauen Angaben finden sich im ATZ-Report "Die Brennstoffzelle kommt kräftig in Fahrt" – veröffentlicht im August 2015. (Kostenloser Zugriff nur für Abonnenten)

„Von den TCOs der vier Antriebssysteme (Fahrzeuge mit Batterien, Plugin Hybrid, Brennstoffzelle oder Verbrennungsmotor) wird erwartet, dass sie sich nach 2025 annähern“. So steht es dort schwarz auf weiß und so erwarten es die Autoren der Studie mit dem Titel „Ein Portfolio von Antriebssystemen für Europa: Eine faktenbasierte Analyse“ [2]. Der Effekt kann sogar früher eintreten. Etwa wenn Steuerbefreiungen und/oder Anreize während der Anlaufphase die Brennstoffzellentechnik fördern.
VW-Abgas-Manipulation: Bärendienst für die Elektromobilität
Dass nun aber Volkswagen für jeden manipulierten Vierzylinder-Dieselmotor 37,500 US-Dollar Strafe zahlen muss, ist ein Glücksfall für die Elektromobilität. Der Vorgang offenbart die Verzweiflung des Konzerns, die strengen Abgasvorschriften mit regulären Methoden nicht einhalten zu können. Für die drohende Strafe von etwa 18 Milliarden Euro, könnte Volkswagen auch sechs rein elektrisch angetriebene Kleinwagenmodelle a la BMW i3 entwickeln. Experten schätzen die i3-Entwicklungskosten auf etwa drei Milliarden Euro.

Doch mittels des sogenannten defeat devices, einer Software, die erkennt, ob das Fahrzeug einem Abgastest unterzogen wird, die Carb und die US-Umweltbehörde E.P.A. zu täuschen, ist dumm. Dennoch wurde das Risiko bewusst eingegangen. Vor dem Hintergrund, dass Systeme für die Abgasnachbehandlung mittlerweile exorbitante Entwicklungskosten verursachen, ist der Weg in die rein elektrische angetriebene Mobilität auf lange Sicht günstiger. Auch weil US-Behörden gnadenlos handeln. So wurde vor Kurzem General Motors wegen defekter Zündschlösser 900 Millionen US-Dollar Strafe bestraft.
Spiel mit Feuer: Riskanter Mehrverbrauch
Ungemach droht den Fahrzeugherstellern auch von anderer Seite. Die in den Verkaufsprospekten angegebenen Verbräuche stimmen in der Regel nicht mit den tatsächlich erreichbaren überein. Im Falle eines BMW 325 iX Coupé-Fahrers musste BMW den Kaufpreis mindern. Die im Datenblatt genannten Verbrauchswerte wurde nicht erreicht. Das Landgericht Detmold ordnete eine Ermittlung des Verbrauchs auf einem Prüfstand nach der geltenden EU-Richtlinie an. Mit dem Ergebnis, „dass der festgestellte Kraftstoffverbrauch mit 17,7 % deutlich über der Erheblichkeitsschwelle von 10 % lag, die der Bundesgerichtshof einst festgelegt hatte“.

Für den Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, Anlass genug, öffentlich dazu aufzurufen, mögliche Mehrverbräuche zu melden, um dann Musterklagen vorzubereiten. Während mögliche Schadensersatzzahlungen für die Autohersteller in Deutschland überschaubar bleiben, können sie in den USA zu einem riskanten Spiel mit dem Feuer werden. In der Vergangenheit urteilen nämlich US-Gerichte im Sinne der „geprellten“ Autofahrer und verurteilen die ersten Automobilherstellerauf einen hohen Schadenersatz.
Diese Fahrzeuge sind von den manipulierten Abgasuntersuchungen betroffen:
Volkswagen Jetta (2009 bis 2015)
Beetle (2009 bis 2015)
Golf (2009 bis 2015)
Passat (2014 und 2015)
Audi A3 (2009 bis 2015)

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