So mieten Sie sicher einen Leihwagen auf Mallorca

Wer auf Mallorca einen Mietwagen benötigt, sollte wichtige Punkte beim Anmieten beachten. Worauf Sie in Ihrem Urlaub auf Mallorca achten müssen, wenn Sie einen Leihwagen anmieten, hat GTÜ in der großen Mallorca Mietwagen-Checkliste zusammengefasst.

Die große Mallorca Mietwagen-Checkliste des GTÜ

Worauf Sie in Ihrem Urlaub auf Mallorca achten müssen, wenn Sie einen Leihwagen anmieten, hat GTÜ zusammengefasst.

  • Buchen Sie den Mietwagen für die Hauptreisezeiten im Voraus.
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  • Prüfen Sie, ob Sie Extras benötigen: Denn Kindersitz, Navi oder auch ein zweiter Fahrer können den Preis kräftig in die Höhe treiben. Auch lässt der Zustand des Zubehörs oft zu wünschen übrig. Ein portables Navi und die eigenen Kindersitze mit auf die Reise zu nehmen, ist im Zweifelsfall die bessere und günstigere Alternative.
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  • Touristenfalle mit den Freikilometern: Unbegrenzte Kilometer sind inzwischen eigentlich Standard. Dennoch stehen in den Verträgen ab und zu beschränkte Laufleistungen, bei deren Überschreitung es dann richtig teuer wird.
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  • Kaution: Die Kreditkarte als Sicherheit zu nehmen ist üblich. Die Kaution sollte jedoch sofort bei Rückgabe erstattet werden. Es soll Unternehmen geben, die sich mit der Rückerstattung mehrere Wochen Zeit lassen.
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  • Mallorca-Police: Der Mindestschutz für Personen- und Sachschäden ist in einigen Ländern so niedrig, das es im Schadensfall eng werden könnte. Mindestens zwei Millionen sollten die Deckungssumme schon sein, besser noch 7,5 Millionen, wie in Deutschland üblich. Einige Versicherungen gewähren im Rahmen des eigenen Pkw-Vertrags eine sogenannte „Mallorca-Police“, bei der der Versicherungsnehmer auch im Mietwagen im Ausland bis zur Höhe des deutschen Vertrages haftpflichtversichert ist.
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  • Vergleichen Sie die Preise beim Mietwagen: Die Preise zu vergleichen ist schwierig, da der Umfang der Leistung selten einheitlich ist. Vergleichsportale bieten eine gewisse Orientierung, doch selten ist das vermeintlich billigste Angebot am Ende auch das preiswerteste.
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  • Rückgabe des Leihwagens: Auch hier sollten Sie zusammen mit einem Mitarbeiter der Vermietung den Zustand dokumentieren. Ein Durchschlag des Rücknahmeprotokolls ist Pflicht. Planen Sie dafür genügend Zeit ein!
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  • Sicherheitsausrüstung: Eine Warnweste pro Insasse ist in den meisten Ländern inzwischen Pflicht. Am besten die Westen selber mitbringen, da diese in den Mietwagen häufig fehlen. Auch Warndreieck, Verbandskasten und Reserverad sollten unbedingt vorhanden sein.
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  • Strafzettel: Verstöße gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes zahlt immer der Mieter. Wenn möglich die Strafe noch vor Ort mit Beleg bezahlen, manche Vermieter verlangen eine hohe Bearbeitungsgebühr zur Feststellung des Fahrers. Bis der Strafzettel in Deutschland ist, kann sich die Höhe des Bußgeldes leicht verdoppeln.
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  • Tankregelung: Die nachvollziehbarste Regelung ist voll/voll. Steht die Anzeige bei der Rückgabe auf voll (eventuell Handy-Foto mit Kilometerstand und Tankuhr machen) gibt es im Nachhinein wenig zu diskutieren. Mit Kraftstoff geizen lohnt sich übrigens nicht, denn wer das Nachtanken der Autovermietung überlässt, darf sich anschließend wundern, wie teuer Kraftstoff sein kann. Immer mehr Vermieter gehen allerdings dazu über, einen Preis für den bereits gefüllten Tank zu berechnen. Diese Füllung ist zumeist überteuert, auch weil Restbenzin bei der Rückgabe in der Regel nicht berücksichtigt wird.
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  • Übergabe: Erkennbare Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt und akribisch dokumentiert werden. Lassen Sie sich nicht hetzen und werfen Sie auch einen gründlichen Blick auf die Bereifung und die Verglasung.
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  • Versicherung bei Mietwagen im Ausland: Am besten jegliche Selbstbeteiligung ausschließen! Es zählt im Schadensfall nur was im Vertrag geschrieben steht, egal was der Mitarbeiter mündlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb den (hoffentlich auf Deutsch geschriebenen) Vertrag gründlich lesen. Manchmal werden in Verträgen vor Ort Ausnahmen und nicht vereinbarte Selbstbeteiligungen versteckt. So sind die Scheiben, ein Verlust des Autoschlüssels, der Unterboden, das Dach und die Reifen meist von der Vollkaskoversicherung ausgenommen.

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