Keine Rückdatierung
Bisher war es so, dass bei einer überzogenen Hauptuntersuchung in den meisten Bundesländern auf das ursprüngliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert wurde. Nun wird mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften immer die volle Plakettenlaufzeit vergeben. Wer länger als zwei Monate die HU überzieht, wird jedoch mit 20 % höherem Entgelt rechnen müssen. Dies resultiert aus der dann vorgeschriebenen erweiterten Untersuchung durch den Sachverständigen.
Einheitliche Mängeleinstufungen
Mängeleinstufungen sind für die Sachverständigen aller Organisationen gleich. Sie können nun nicht mehr geändert werden. War es bisher möglich, einen vorgegebenen Mängeltext umzuformulieren, so geht dies nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften nicht mehr. Außerdem wird die Mängeleinstufung bei vielen Mängeln verschärft. So führt beispielsweise der Ausfall einer Leuchte des Abblendlichtes zum Verweigern der Plakette, dies stellt nun einen erheblichen Mangel dar.
Drohende Mängel werden angesprochen
Als neue Kategorie wird der Hinweis eingeführt. Mit diesem hat der Sachverständige die Möglichkeit, den Halter auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufmerksam zu machen.
Probefahrt erforderlich
Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist eine Probefahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn jeder HU durchzuführen. Diese kurze Fahrt dient zur Überprüfung der elektronischen Systeme.
Abgas-Teiluntersuchung
Ab 01.07.2012 darf die Teiluntersuchung Abgas max. zwei Monate vor der Hauptuntersuchung von der Werkstatt oder einem Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert werden.
Erweiterte Elektronikprüfung
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.04.2006 werden bereits viele elektronische Sicherheitssysteme überprüft. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2012 werden nun zusätzliche elektronische Komponenten in die HU aufgenommen und vertiefte Prüfschritte vorgeschrieben. So gehören für diese Fahrzeuge beispielsweise das Reifendruckkontrollsystem, der Fernlichtassistent, der Hybridantrieb, die aktive Kopfstütze oder die aktive Motorhaube zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung.
Mietwagen-Prüfung
Bei einem Pkw, der als Selbstfahrvermietfahrzeug genutzt wurde, wird bei einem Halterwechsel innerhalb der ersten 7 Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung, die Frist für die nächste HU auf 36 Monate verlängert.
Künftig müssen Warndreieck und Verbandskasten an Bord
Wieder zu einem Pflichtuntersuchungspunkt werden sowohl das Warndreieck als auch der Verbandskasten.
Hohes Augenmerk auf Bremsanlagen
Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 28.07.2010 müssen im Rahmen der Technischen Überwachung gestiegene Anforderungen hinsichtlich der Betriebsbremsanlagen erfüllen. So sind für Pkw statt bisher 50 % nun 58 % Abbremsung vorgeschrieben. Bei Lkw > 3,5 t ändert sich die Anforderung von 45 % auf 50 %. Aus diesem Grunde sollten Fahrzeuge in der Regel teilbeladen zur HU vorgestellt werden.