Schluss mit Autofahrten 16-Jahriger

Minderjährige dürfen ab dann nicht mehr selbstständig ans Steuer. Wer das hier geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren. Die neue Regelung gilt demnach nicht nur für Rückkehrer eines Schüleraustausches, sondern auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren. Einzige Ausnahme bildet das begleitete Fahren mit 17: Hierfür muss die ausländische Fahrerlaubnis allerdings in eine deutsche umgeschrieben werden und eine erfahrene Begleitperson mit Führerschein benannt werden, die den jungen Fahrer bis zur Volljährigkeit auf jeder Fahrt begleitet.

Ein Verstoß gegen die Neuregelung hat Folgen: Wer unter 18 Jahren allein ein Auto bewegt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig Die Folge kann ein Strafverfahren sein. Außerdem besteht bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ohne Fahrberechtigung auch kein Versicherungsschutz.

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