Ein Motorradfahrer war an einer Stelle gestürzt, an der kurz zuvor die Fahrbahn mit Bitumen ausgebessert und mit Sand bestreut worden war. Laut seiner Aussage fehlte in unmittelbarer Nähe zur Unfallstelle ein Warnschild. Lediglich im Vorfeld standen zwei Warnschilder. "Diese", so die Rechtsanwältin, "hätten ihn zumindest skeptisch machen müssen". Der Schadensanspruch in Höhe von 5 619,85 Euro wurde zurückgewiesen (Az. 9 O 164/10).