Kfz-Versicherung muss erst nach vier Wochen zahlen

Warten auf Entschädigung. Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz Versicherung mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen. So ein Urteil des OLG Stuttgart.

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz Versicherung mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Bearbeitung von Kfz-Unfällen ein Massengeschäft, bei dem der zeitliche Aufwand von personellen Schwankungen und Fallzahlen abhängig ist.

Der Geschädigte müsse daher auch eine längere Bearbeitungszeit tolerieren. Der ADAC befürchtet, dass die Versicherer das Urteil als Anlass nehmen könnten, um auf Zeit zu spielen und selbst einfach gelagerte Fälle erst nach vier Wochen zu regulieren (OLG Stuttgart 3 W 15/10).

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