Für den Versicherungsexperten und Aspect-Online-Vorstand Wolfgang Schütz ist der “Der Fall, dass ein Kfz-Versicherer seine Leistungen nicht erbringen kann, ist einmalig in Deutschland”.
Während die holländischen Unternehmen Kaskoschäden nicht mehr ersetzen können, sind Haftpflichtschäden laut den Deutschen Versicherern (GDV) über die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsopferhilfe (VOH) der Versicherungswirtschaft gedeckt.
Von der Insolvenz der beiden Tochterunternehmen der niederländischen International Insurance Corporation (IIC) betroffen sind in Deutschland rund 90 000 Autofahrer. Verbraucherschützer raten, die Versicherung sofort zu kündigen. Diese ist laut Bund der Versicherten (BdV) zulässig, wenn sich diefinanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat.Musterkündigungen finden sich auf der Seite der Verbraucherschützer.
www.bundderversicherten.de/app/download/Kuendigung_Ineas.pdf