Zwei laute Donnerschläge, dann Ruhe, dann kündigte das Sirenengeheul der Feuerwehrfahrzeuge Schlimmes an. Mitten in der Nacht brannte ein Fahrzeug in der Entenbachstraße in München. Vom VW Caddy blieb nicht viel. Totalschaden. Auch das Fahrzeug davor brannte bereits, konnte aber rechtzeitig gelöscht werden. Noch ist offen, ob es in der Au einen Feuerteufel gibt oder aber ob es sich um Vandalismus handelt. Für die Fahrzeugbesitzer ist die Antwort darauf von großer Bedeutung.
Wird das Auto nämlich von Brandstiftern angezündet, ist das Vandalismus. Den Schaden begleicht dann nur die Vollkaskoversicherung- eine Teilkasko hingegen nicht. Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Böller, Feuer und für zerstörte Autoscheiben auf. Allerdings gibt es Ausnahmen bei einer Brandstiftung etwa. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übernehmen Teil- und Vollkasko den Schaden, wenn das Auto etwa im Zuge einer Demonstration beschädigt wird.
Das müssen Sie im Schadensfall auf jeden Fall tun!
- Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Auto.
- Brandschäden müssen laut Versicherungsvertrag ab einer gewissen Höhe bei der Polizei angezeigt werden.
- Vandalismusschäden sollten Sie bei der Polizei anzeigen. Vielleicht wird der Verursacher doch ermittelt.
- Informieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, am besten gleich telefonisch.
- Stimmen Sie die weiteren Maßnahmen mit ihrem Versicherer ab.
Oft genügt ein einziger Böller, um ein Auto in Brand zu setzen. So geschehen vor wenigen Tagen in Duisburg. Dort warfen Jugendliche einen Silvesterböller aus dem Fenster. Dieser explodierte auf dem Stoffdach eines Cabrios und setzte das Fahrzeug in Brand.