Angebote recherchieren – Online-Vergleiche machen es möglich
Die einschlägigen Vergleichsrechner im Internet bieten alle Instrumente, die zum Wechsel der Kfz-Versicherung notwendig sind: Mit der Eingabe der persönlichen und Fahrzeug-Daten errechnet das Programm die relevanten Angebote der unterschiedlichen Versicherer. Als Vorlage bietet sich die Kfz-Versicherungspolice an, in der alle wichtigen Tarif-Merkmale festgehalten sind, wie zum Beispiel die Jahreskilometerleistung, der Versicherungsumfang oder der Nutzerkreis für das betreffende Fahrzeug. Die Vergleichsrechnung sollte unbedingt mit denselben Vorgaben erfolgen, um ein verwertbares Ergebnis zu erhalten.
Preis und Leistung zählen – die Details entscheiden
Um in die Tiefe zu gehen, bieten die Vergleichsrechner neben der allgemeinen Bewertung die Möglichkeit, einzelne Angebote explizit gegenüberzustellen. Ist ein Kandidat gefunden, kann der Kfz-Antrag auf die speziellen Anforderungen zugeschnitten werden. So stellt sich beispielsweise immer wieder die Frage, wie lange eine Vollkasko-Versicherung beibehalten werden sollte. Diese kompakte Absicherung steht für die Schäden ein, die der Versicherungsnehmer selbst an seinem Fahrzeug verschuldet, also alle Unfälle, die nicht von anderen verursacht werden. Erstattet werden auch die Beschädigungen durch unbekannte Dritte, wie zum Beispiel der zerkratzte Lack oder ein Parkplatzschaden, nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung. Wer die Reparaturkosten in solchen Fällen nicht selbst tragen will, sollte an der Vollkasko festhalten.
Erst neuer Versicherungsschutz, dann die Kündigung
Der neue Antrag auf Kfz-Versicherung kann direkt aus dem Vergleichsrechner heraus gestellt werden, sodass vom neuen Versicherer sofort die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle geschickt wird. Dieser Schritt ist unbedingt vor der Kündigung des bestehenden Vertrages zu erledigen, um den lückenlosen Versicherungsschutz über den Jahreswechsel hinaus sicherzustellen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte den Widerruf der eventuell erteilten Einzugsermächtigung enthalten. Am besten wird der Brief per Einschreiben verschickt, alternativ empfiehlt sich auch ein Fax, da das Sendeprotokoll durchaus als Beleg anerkannt wird – im Gegensatz zur E-Mail.
Clever gewechselt – ordentlich gespart
Selbst wenn der 30. November als regulärer Kündigungstermin schon verstrichen ist, entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, sobald die Beitragsrechnung für das kommende Jahr eine echte Erhöhung beinhaltet – und zwar keine Rückstufung nach einem regulierten Schaden. Nach Zugang der Beitragsrechnung kann innerhalb von vier Wochen der Versicherungswechsel veranlasst werden, auch wenn das neue Jahre schon begonnen hat. Mit Umsicht und etwas Recherche lässt sich so der starke Wettbewerb der Versicherer ausnutzen und ordentlich Beitrag einsparen.