Ab 2018 gelten neue Verhaltensregeln für Pedelecfahrer

Erstellt von Andreas Burkert | |   E-Ticker

Wer auf dem Pedelec unterwegs ist, muss ab 2018 neue Regeln und Verkehrsschilder beachten. Vorsicht ist allerdings geboten bei der Definition Pedelec und E-Bike. Allein das neue Verkehrsschild ist hier nicht klar genug!

Ab dem Jahr 2018 gelten neue Regeln für Fahrradanhänger und für Pedelecfahrer. Für Fahrradanhänger etwa, die breiter als 60 Zentimeter sind, gelten ab 2018 strengere Regeln. So benötigen diese künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie „Z“ an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfe des Fahrradrücklichts verdeckt. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.

Neues Verkehrsschild für Pedelecfahrer & Verhaltensregeln ab 2018: Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können, sind seit 2017 auch auf Radwegen erlaubt. Kenntlich gemacht wird dies mit dem neuen Verkehrsschild „E-Bikes“. Davon ausgenommen sind die schnelleren S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sein können. Vorsicht ist geboten bei der Definition Pedelec und E-Bike. Allein das neue Verkehrsschild ist hier nicht klar genug!

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Ab dem neuen Jahr 2018 gelten neue Regeln fürs Pedelec. (c) Andreas Burkert