Bald bekifft Autofahren? Ja, aber!

Erstellt von Andreas Burkert | |   News

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich für die Anhebung der Blutgrenzwerte von THC zur Feststellung des Trennungsvermögens zwischen Konsum und Fahreignung ausgesprochen. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht fordert eine Überarbeitung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Bereich Medikamente und berauschende Mittel.

Auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde sich im Arbeitskreis „Cannabiskonsum und Fahreignung“  für die Anhebung der Blutgrenzwerte von THC zur Feststellung des Trennungsvermögens zwischen Konsum und Fahreignung ausgesprochen. Dies soll auch für Verkehrsteilnehmer Gültigkeit haben, die Cannabis auf Rezept konsumieren. Professor Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), zeigte sich als Leiter des Arbeitskreises zufrieden mit dem Ergebnis.

 

 „Die Fahrerlaubnis-Verordnung im Bereich Medikamente und berauschende Mittel muss überarbeitet werden. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung gilt nach meinem Verständnis auch für die derzeitige Verordnung beim Thema Alkohol.“ Professor Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht

 

Geringer Cannabiskonsum soll erlaubt werden

Der Arbeitskreis teilte die Einschätzung der Grenzwertkommission, dass ein Cannabiskonsument erst ab einem THC-Wert von 3 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht mehr klar zwischen Konsum und sicherer Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. In der heutigen Rechtsprechung liegt der Wert bei 1 Nanogramm. Der Grenzwert soll auch für Verkehrsteilnehmer gelten, die Cannabis auf Rezept erhalten. Auch im Falle einer medizinischen Indikation sind unter dem Einfluss von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Zweifel an der Fahreignung begründet.

Nach Auffassung des Verkehrsgerichtstags müssen Patienten, die ein Kraftfahrzeug führen wollen, durch entsprechend qualifizierte Ärzte umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit informiert und begleitet werden. Sie dürfen nur fahren, sofern sie keine körperlichen Ausfallerscheinungen zeigen oder Beeinträchtig sind. Der Gesetzgeber wird ferner gebeten, für Kontrollen im Straßenverkehr ein geeignetes Nachweisdokument vorzusehen.

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Kiffen und Autofahren. Schon bald in geringem Ausmaß möglich?
Kiffen und Autofahren. Schon bald in geringem Ausmaß möglich? (c) www.wellness-heaven.de